Verträge für Großbritannien: warum deutsche Muster dort nicht passen

Verträge für Großbritannien: warum deutsche Muster dort nicht passen

Unsere Vorlagen sind für deutsches Recht geschrieben. Sobald ein Vertrag aber in England oder Wales gilt, hilft die beste deutsche Vorlage nicht weiter, und eine Übersetzung erst recht nicht: Das englische Vertragsrecht kennt kein BGB, keine gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 und keine AGB-Inhaltskontrolle in der Form, die wir gewohnt sind. Was die Parteien aufgeschrieben haben, gilt, und was sie nicht aufgeschrieben haben, ergänzt in der Regel niemand aus einem Gesetzbuch.

Wenn Sie jemanden in Großbritannien beschäftigen

Der auffälligste Unterschied ist das written statement of particulars: Beschäftigte in Großbritannien haben Anspruch darauf, die wesentlichen Bedingungen ihres Arbeitsverhältnisses spätestens am ersten Arbeitstag schriftlich in der Hand zu halten. Das ist enger getaktet als die deutsche Nachweispflicht. Auch Probezeit, Kündigungsfristen und Urlaubsanspruch folgen eigenen Regeln, und der Kündigungsschutz greift erst nach einer bestimmten Beschäftigungsdauer, dafür aber unabhängig von der Betriebsgröße.

Wenn Sie an britische Geschäftskunden liefern

Im B2B-Geschäft trägt der Vertrag mehr Gewicht als hier, weil es keine vergleichbare Inhaltskontrolle gibt, die unangemessene Klauseln nachträglich kassiert. Umgekehrt hilft ein Gesetz, das viele nicht kennen: Der Late Payment of Commercial Debts (Interest) Act 1998 gibt Ihnen bei verspäteter Zahlung Anspruch auf Verzugszinsen von acht Prozentpunkten über dem Leitzins der Bank of England, ohne dass Sie das vereinbaren müssten. Wer eigene Zahlungsfristen setzt, sollte sie deshalb bewusst formulieren.

Wo Sie englische Vorlagen bekommen

Für den britischen Markt betreiben wir einen eigenen Shop, DocTemplates, mit über hundert Vorlagen für England und Wales in denselben Formaten wie hier. Für die beiden oben beschriebenen Fälle finden Sie dort die Arbeits- und Personalunterlagen, allgemeine Geschäftsbedingungen für den B2B-Verkauf und die übrigen Unternehmensunterlagen.

Zwei Hinweise vorab: Die Dokumente sind auf Englisch verfasst und für England und Wales gedacht — Schottland und Nordirland haben eigene Rechtsordnungen — und abgerechnet wird in Pfund.

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