Vollmacht in Deutschland: Arten, Form und worauf Sie achten müssen (Ratgeber)

Vollmacht in Deutschland: Arten, Form und worauf Sie achten müssen (Ratgeber)

Mit einer Vollmacht ermächtigen Sie eine andere Person, für Sie zu handeln, sei es bei einem Behördengang, einem Vertragsabschluss oder bei der Verwaltung Ihrer Angelegenheiten, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Welche Vollmacht die richtige ist, hängt von Umfang und Zweck ab. Dieser Ratgeber gibt Ihnen den Überblick.

Was ist eine Vollmacht?

Die Vollmacht ist die durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht. Sie ist im BGB geregelt. Eine Willenserklärung, die der Bevollmächtigte innerhalb seiner Vertretungsmacht im Namen des Vollmachtgebers abgibt, wirkt nach dem BGB unmittelbar für und gegen den Vollmachtgeber. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen dem Innenverhältnis (etwa einem Auftrag, also dem intern Vereinbarten) und der Vollmacht selbst (der Befugnis gegenüber Dritten).

Die wichtigsten Vollmachtsarten

Generalvollmacht

Sie umfasst eine Vielzahl von Geschäften und ermächtigt den Bevollmächtigten umfassend. Wegen der weitreichenden Wirkung sollte sie nur einer Person Ihres vollen Vertrauens erteilt werden. Bestimmte besonders einschneidende Geschäfte erfordern dennoch eine ausdrückliche, gesonderte Ermächtigung.

Spezial- und Einzelvollmacht

Sie ist auf ein bestimmtes Geschäft oder einen klar umrissenen Kreis von Handlungen beschränkt, das ist die sicherste Variante, weil der Umfang klar begrenzt ist. Typische Beispiele sind die Vollmacht für Behörden, die Immobilienvollmacht, die Kfz-Vollmacht oder die Prozessvollmacht für das Gericht.

Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht legen Sie im Voraus fest, wer Ihre Angelegenheiten besorgt, falls Sie später Ihre Geschäftsfähigkeit verlieren. Sie ist ein zentrales Instrument der Vorsorge und kann eine gerichtlich angeordnete rechtliche Betreuung vermeiden. Ergänzend regelt eine Betreuungsverfügung, wen das Betreuungsgericht im Ernstfall bestellen soll. Beides lässt sich beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren, damit das Gericht im Bedarfsfall davon erfährt.

Bankvollmacht

Eine praktische Spezialform: Damit kann eine Vertrauensperson Ihre Bankgeschäfte erledigen. Banken verlangen dafür meist ihre eigenen Formulare, eine schriftliche Bankvollmacht ist aber eine gute Grundlage.

Der häufigste Irrtum: „Mein Ehepartner darf das ohnehin“

Viele gehen davon aus, dass Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner einander im Ernstfall automatisch vertreten dürfen. Das stimmt so nicht. Seit 2023 kennt das BGB zwar ein Notvertretungsrecht für Ehegatten, es ist aber weit enger, als die meisten annehmen:

  • Es gilt nur für die Gesundheitssorge, also für Untersuchungen, Behandlungen und damit zusammenhängende Verträge. Für Bankgeschäfte, Wohnungsangelegenheiten, Verträge oder Behördengänge gilt es nicht.
  • Es ist auf längstens sechs Monate befristet, gerechnet ab der ärztlichen Feststellung.
  • Es entfällt unter anderem, wenn die Ehegatten getrennt leben, wenn bereits eine andere Person bevollmächtigt oder ein Betreuer bestellt ist oder wenn der betroffene Ehegatte der Vertretung widersprochen hat.

Für alles darüber hinaus, und für jeden Zeitraum von mehr als einem halben Jahr, führt an einer Vorsorgevollmacht kein Weg vorbei. Wer unverheiratet ist, hat ohnehin kein solches Notvertretungsrecht. Erwachsene Kinder dürfen ihre Eltern übrigens ebenfalls nicht automatisch vertreten.

Welche Form braucht eine Vollmacht?

Grundsätzlich ist die Vollmacht formfrei: Nach dem BGB bedarf sie nicht der Form, die für das Geschäft gilt, auf das sie sich bezieht. In der Praxis empfiehlt sich aber immer die Schriftform, viele Behörden und Vertragspartner verlangen sie ohnehin. Für bestimmte Geschäfte gelten strengere Anforderungen:

  • Grundstücksgeschäfte: für die Eintragung im Grundbuch ist regelmäßig eine notariell beglaubigte Unterschrift erforderlich.
  • Vorsorgevollmacht: formfrei wirksam, für Immobiliengeschäfte und Bankvertretung jedoch besser notariell beurkundet; eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister wird empfohlen.
  • Geschäfte mit hohem Wert oder Risiko: hier sollte der Umfang besonders genau und schriftlich festgehalten werden.

Praxistipp: Legt der Bevollmächtigte bei einem einseitigen Rechtsgeschäft keine Vollmachtsurkunde vor, kann die Gegenseite das Geschäft nach dem BGB unverzüglich zurückweisen. Geben Sie dem Bevollmächtigten daher stets das Original mit.

Vollmacht widerrufen

Eine Vollmacht kann grundsätzlich jederzeit widerrufen werden. Damit der Widerruf gegenüber Dritten wirkt, müssen diese davon Kenntnis erlangen, geben Sie den Widerruf also den betroffenen Stellen bekannt und fordern Sie die Originalurkunde zurück. Nutzen Sie dafür den Widerruf einer Vollmacht. Solange ein gutgläubiger Dritter vom Erlöschen nichts weiß, kann er sich auf den ursprünglichen Bestand der Vollmacht verlassen.

Wie fange ich an?

Wählen Sie die zum Zweck passende Vorlage, Generalvollmacht, eine Spezialvollmacht wie die Behördenvollmacht oder die Vorsorgevollmacht. Tragen Sie Vollmachtgeber, Bevollmächtigten und den genauen Umfang ein. Halten Sie den Umfang so eng wie möglich, das ist der beste Schutz vor Missbrauch.

Brauchen Sie eine Vorlage?

Durchstöbern Sie 150 Dokumentvorlagen. Herunterladen und nach Ihren Bedürfnissen bearbeiten.

Alle Vorlagen ansehen →