Arbeitsvertrag in Deutschland: so erstellen Sie den richtigen Vertrag für Ihre Mitarbeiter

Arbeitsvertrag in Deutschland: so erstellen Sie den richtigen Vertrag für Ihre Mitarbeiter

Als Arbeitgeber in Deutschland sind Sie verpflichtet, jedem Arbeitnehmer die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich nachzuweisen. In der Praxis bedeutet das: Sie brauchen einen gut formulierten Arbeitsvertrag. Doch was muss er enthalten? Und welche Vertragsarten gibt es?

Was ist ein Arbeitsvertrag?

Der Arbeitsvertrag ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Nach dem BGB verpflichtet er den Arbeitnehmer zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit, der Arbeitgeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung. Geregelt werden Tätigkeit, Entgelt, Arbeitszeit, Kündigungsfristen und weitere Bedingungen. Daneben spielen ein anwendbarer Tarifvertrag und die gesetzlichen Schutzgesetze (KSchG, TzBfG, ArbZG) eine zentrale Rolle.

Schriftform und Nachweisgesetz

Der Arbeitsvertrag selbst ist grundsätzlich formfrei und kann auch mündlich geschlossen werden. Das Nachweisgesetz (NachwG) verlangt jedoch, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die wesentlichen Vertragsbedingungen nachweist, und zwar innerhalb kurzer Fristen nach Arbeitsbeginn. Ein vollständiger Arbeitsvertrag erfüllt diese Nachweispflicht in einem Dokument und ist deshalb die sicherste Lösung. Wichtig: Eine Kündigung bedarf nach dem BGB zwingend der Schriftform, die elektronische Form ist hier ausgeschlossen.

Seit 2025 gilt hier eine Erleichterung, die oft falsch verstanden wird: Die Niederschrift der wesentlichen Vertragsbedingungen darf nach dem NachwG inzwischen auch in Textform abgefasst und elektronisch übermittelt werden, etwa als PDF per E-Mail. Voraussetzung ist, dass das Dokument für den Arbeitnehmer zugänglich ist, gespeichert und ausgedruckt werden kann und der Arbeitgeber mit der Übermittlung zu einem Empfangsnachweis auffordert. Verlangt der Arbeitnehmer die Niederschrift dennoch auf Papier, muss der Arbeitgeber sie aushändigen. Nicht verwechseln: Diese Erleichterung betrifft nur den Nachweis. Für die Kündigung bleibt es bei der strengen Schriftform auf Papier.

Vertragsarten

Unbefristeter Arbeitsvertrag

Die häufigste Form. Das Arbeitsverhältnis läuft, bis eine Partei kündigt. Es bietet dem Arbeitnehmer den stärksten Schutz, insbesondere durch das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten.

Befristeter Arbeitsvertrag

Für ein Projekt, eine Elternzeitvertretung oder eine Saison. Er endet automatisch mit Ablauf der Frist. Die Befristung muss nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) schriftlich vereinbart werden; ohne Sachgrund ist sie nur bis zu zwei Jahren (mit höchstens drei Verlängerungen) zulässig.

Teilzeit-Arbeitsvertrag

Bei Teilzeit ist das vereinbarte Stundenausmaß besonders genau festzuhalten. Eine Sonderform ist der Minijob-Vertrag für geringfügige Beschäftigung.

Freier Dienstvertrag und Werkvertrag

Wer nicht weisungsgebunden und persönlich abhängig arbeitet, ist kein Arbeitnehmer. Beim freien Mitarbeitervertrag wird selbständig eine Dienstleistung erbracht, beim Werkvertrag ein konkretes Werk geschuldet. Achtung: Entscheidend ist die tatsächliche Ausgestaltung, nicht der Titel, Scheinselbständigkeit kann teuer werden.

Was gehört in den Arbeitsvertrag?

  • Angaben zu den Parteien: Name, Geburtsdatum, Adresse; bei Firmen die Handelsregisternummer
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses und gegebenenfalls Befristung
  • Tätigkeit und Aufgabenbereich
  • Arbeitsort
  • Vergütung: Grundgehalt, Überstundenregelung, etwaige Sonderzahlungen
  • Arbeitszeit: Vollzeit, Teilzeit, Schichtarbeit
  • Anwendbarer Tarifvertrag und Eingruppierung
  • Urlaubsanspruch (mindestens nach Bundesurlaubsgesetz)
  • Kündigungsfristen
  • Probezeit: längstens sechs Monate

Probezeit, Kündigung und Wettbewerbsverbot

Die Probezeit beträgt in Deutschland höchstens sechs Monate; während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis nach dem BGB mit einer verkürzten Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Danach gilt die Grundkündigungsfrist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Monatsende; für eine Kündigung durch den Arbeitgeber verlängert sie sich mit der Beschäftigungsdauer stufenweise. Für die Beendigung gibt es eigene Vorlagen wie die Kündigung durch den Arbeitgeber, die Kündigung durch den Arbeitnehmer oder den Aufhebungsvertrag für eine einvernehmliche Beendigung.

Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist nur unter engen Voraussetzungen wirksam und setzt eine Karenzentschädigung voraus. Soll Vertraulichkeit geschützt werden, ist eine Geheimhaltungsvereinbarung mit Mitarbeitern oft das passendere Mittel.

Wie kommen Sie zum fertigen Vertrag?

Wählen Sie die passende Vertragsart, Vollzeit, befristet, Teilzeit, Minijob oder Ausbildungsvertrag. Tragen Sie die Daten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie die vereinbarten Bedingungen ein, so erhalten Sie einen klaren schriftlichen Vertrag ohne Anwalt. Auch ein Praktikumsvertrag lässt sich ergänzen.

Brauchen Sie eine Vorlage?

Durchstöbern Sie 150 Dokumentvorlagen. Herunterladen und nach Ihren Bedürfnissen bearbeiten.

Alle Vorlagen ansehen →